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Neue Pflichten für E-Shops: GPSR, DSA und mehr. Haben Sie alles im Griff?
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die neuen Pflichten für E-Shops – GPSR, DSA und mehr. Wir haben zusammengefasst, was E-Shop-Betreiber in Bezug auf Produktsicherheit, nutzergenerierte Inhalte und Barrierefreiheit beachten müssen. Ein schneller Überblick und Ratschläge.

Veröffentlicht am: 15.7.2025 • Verfasst von: Team Launify Lesezeit: 15 min
In den letzten Monaten hat sich das legislative Rad um E-Shops gedreht. Die neuen europäischen Verordnungen GPSR und DSA sowie das Gesetz über die Barrierefreiheit haben eine Reihe von Pflichten mit sich gebracht – und ebenso viele Fragen. Wir haben für Sie einen Überblick zusammengestellt, der Ihnen hilft, sich zu orientieren und sicherzustellen, dass Ihr E-Shop mit der aktuellen Gesetzgebung übereinstimmt.
1. GPSR – Produktsicherheit unter Aufsicht
Die General Product Safety Regulation (GPSR), also die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, gilt EU-weit ab dem 13. Dezember 2024. Sie betrifft alle, die Produkte an Endkunden verkaufen – einschließlich E-Shops.
Was Sie beachten sollten:
- Haben Sie genügend Informationen über die Sicherheit Ihrer Produkte?
- Ist klar angegeben, wer der Hersteller oder Importeur ist?
- Wissen Sie, dass die GPSR auch neue Pflichten zur Meldung risikobehafteter Produkte vorsieht?
Die Einhaltung wird bei uns z.B. von der Tschechischen Gewerbeaufsicht oder der Staatlichen Behörde für nukleare Sicherheit überwacht.
📌 Wenn Sie physische Produkte verkaufen, betrifft Sie diese Vorschrift mit Sicherheit. Überprüfen Sie, was Sie alles im E-Shop anpassen müssen.
2. DSA – wenn Sie Inhalte von Nutzern auf der Website sammeln
Anfang des Jahres hat die Tschechische Telekommunikationsbehörde (ČTÚ) vielen E-Shops eine Nachricht bezüglich der DSA-Verordnung geschickt. Wenn Sie nutzergenerierte Inhalte auf Ihrer Website haben (z. B. Rezensionen, Kommentare, Bewertungen), sollten Sie aufmerksam sein.
Ihre Pflichten gemäß DSA:
- Nutzer müssen die Möglichkeit haben, schädliche Inhalte zu melden – z. B. über ein einfaches Formular oder per E-Mail.
- Auf der Website muss eine Kontakt-E-Mail-Adresse für die ČTÚ vorhanden sein – z. B.
dsa@ihr-eshop.cz
(kann auch eine bestehende sein). - In den Geschäftsbedingungen erklären Sie, welche Inhalte Sie zulassen und was Sie löschen können.
Die gute Nachricht ist, dass die meisten kleinen E-Shops nur grundlegende Pflichten haben. Detaillierte Jahresberichte oder Risikobewertungen betreffen Sie wahrscheinlich nicht.
📘 Wir empfehlen: Sehen Sie sich den praktischen Leitfaden zur DSA der ČTÚ an oder lesen Sie den übersichtlichen Artikel von Petra Dolejšová.
3. Barrierefreiheit – neues Gesetz, bekanntes Thema
Das Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und Dienstleistungen ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Wenn Sie zu den Kleinstunternehmen gehören (weniger als 10 Mitarbeiter und ein Umsatz von unter 2 Mio. €), gilt es für Sie nicht.
✨ Wir widmen uns dem Thema Barrierefreiheit ausführlich in einem separaten Artikel, der bereits auf unserem Blog verfügbar ist – einschließlich dessen, was es technisch und praktisch für E-Shop-Betreiber bedeutet.
📋 Zusammenfassung: Was ist zu beachten?
✔ Haben Sie Produktinformationen in Übereinstimmung mit der GPSR?
✔ Ermöglichen Sie die Meldung schädlicher Inhalte auf der Grundlage der DSA?
✔ Haben Sie eine E-Mail-Adresse für die ČTÚ veröffentlicht?
✔ Sind Ihre Geschäftsbedingungen aktuell?