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Neues Gesetz zur Barrierefreiheit: Was bedeutet das für E-Shops?

Am 28. Juni 2025 tritt ein neues Gesetz über die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen in Kraft. Die Tschechische Republik erfüllt damit die Anforderungen der europäischen Richtlinie European Accessibility Act (EAA) und schließt sich dem Rest der EU an, um die digitale Welt für alle zugänglich zu machen – auch für Menschen mit Behinderungen, Senioren oder Personen mit vorübergehenden Einschränkungen.

Neues Gesetz zur Barrierefreiheit: Was bedeutet das für E-Shops?

Veröffentlicht am: 19.6.2025Verfasst von: Team Launify Lesezeit: 15 min

Wenn Sie einen E-Shop oder eine andere digitale Dienstleistung für Verbraucher betreiben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu prüfen, ob Ihre Plattform das Gesetz über die Barrierefreiheit erfüllt.


Warum Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Anwendungen, Geräte und Dienste so konzipiert sind, dass sie von jedem ohne Hindernisse genutzt werden können – unabhängig von Gesundheitszustand, Alter oder verwendeten Technologien. Dazu gehört z. B. die Möglichkeit, einen E-Shop nur mit der Tastatur zu bedienen, lesbare Kontraste, alternative Bildbeschreibungen, eine korrekte Überschriftenstruktur oder die Funktionalität von Screenreadern.

Ziel ist es, Situationen zu vermeiden, in denen z. B. eine Person mit Sehbehinderung keine Waren oder Eintrittskarten bestellen kann, nur weil die E-Shop-Oberfläche nicht verständlich oder bedienbar ist.


Wen betrifft das Gesetz?

Das Gesetz gilt für die meisten digitalen Dienste, die sich an Verbraucher richten, unabhängig davon, ob sie kostenpflichtig sind oder nicht. Es betrifft also insbesondere:

  1. E-Shops und Online-Marktplätze
  2. Anbieter digitaler Inhalte
  3. Online-Banking und Zahlungsdienste
  4. Reservierungssysteme
  5. Online-Verkauf von Fahrkarten und Eintrittskarten
  6. E-Book-Reader, Multimedia, Fernsehübertragungen und andere Produkte

Eine Ausnahme bilden sogenannte Kleinstunternehmen – also Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz von nicht mehr als 2 Millionen Euro pro Jahr. Beide Bedingungen müssen jedoch gleichzeitig erfüllt sein.


Was bedeutet das für E-Shop-Betreiber?

Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Technologie oder des Designs. Sie betrifft auch Inhalte, Formulierungen und Benutzerlogik. Ein E-Shop-Betreiber muss also sicherstellen, dass:

  1. Texte auf der Website verständlich und logisch strukturiert sind (z. B. korrekte Überschriftenhierarchie),
  2. Bilder alternative Beschreibungen (Alt-Texte) haben,
  3. Formulare auch für Reader und Tastatur zugänglich sind,
  4. der Farbkontrast die Lesbarkeit für sehbehinderte Benutzer ermöglicht,
  5. Videos Untertitel oder eine andere Form der Abschrift enthalten.

Das Gesetz bringt auch die Pflicht mit sich, die Geschäftsbedingungen anzupassen – sie sollten Folgendes enthalten:

  1. eine verständliche Beschreibung der angebotenen Dienstleistung (z. B. wie ein Einkauf abläuft),
  2. und einen Überblick darüber, wie Ihre digitale Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.


Wer wird die Barrierefreiheit kontrollieren?

Die Einhaltung des Gesetzes wird in der Tschechischen Republik von der Tschechischen Gewerbeaufsicht kontrolliert. Diese kann Sanktionen verhängen, wenn ein digitaler Dienst nicht die Mindeststandards für Barrierefreiheit erfüllt.


Warum geht es bei Barrierefreiheit nicht nur um die Erfüllung des Gesetzes?

Barrierefreiheit sollte nicht nur als „notwendiges Übel“ oder als eine Regulierung betrachtet werden, die man irgendwie umgehen muss. Im Gegenteil – sie ist eine Chance. Ein barrierefreier E-Shop:

  1. spricht ein breiteres Publikum an (z. B. Senioren, Menschen mit vorübergehenden Verletzungen, Benutzer mobiler Technologien),
  2. verbessert SEO dank besserer Struktur und Semantik,
  3. erhöht die Conversions dank einfacherer Orientierung auf der Website,
  4. und minimiert rechtliche Risiken.

Im Ergebnis ist Barrierefreiheit ein Wettbewerbsvorteil, der zu höheren Umsätzen und einem besseren Ruf führen kann.


Wie fange ich an?

  1. Finden Sie heraus, ob das Gesetz für Sie gilt.
  2. Führen Sie ein Audit der Barrierefreiheit Ihrer Website durch – technisch und inhaltlich.
  3. Beginnen Sie mit den Anpassungen: Konzentrieren Sie sich auf die HTML-Struktur, alternative Texte, Bedienbarkeit, Kontraste und die Logik des Inhalts.
  4. Überprüfen Sie die Vorlage, wenn Sie ein CMS oder eine Plattform eines Drittanbieters verwenden.
  5. Passen Sie die Geschäftsbedingungen im Einklang mit dem Gesetz an.
  6. Verfolgen Sie die Aktualisierungen der internationalen Norm WCAG 2.1 – genau das ist die Grundlage für neue Anforderungen.


🌍 Überblick über die Lage in Europa (Stand 2025):

✅ Staaten, die die EAA bereits implementiert haben und über ein aktives Gesetz verfügen:

  1. Deutschland – das Gesetz „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ gilt bereits und beschreibt detailliert die technischen Normen und Sanktionen.
  2. Schweden – implementiert über „Lagen om tillgänglighet till produkter och tjänster“.
  3. Frankreich – verfügt über eine aktive Gesetzgebung und öffentliche Aufsicht über accessibilité.gouv.fr.
  4. Niederlande – starke Umsetzung in der Praxis; der öffentliche Sektor hat seit einigen Jahren strenge Kontrollen.
  5. Finnland, Dänemark, Belgien, Österreich – verabschiedete Gesetze, die staatliche Verwaltung unterstützt Unternehmen häufig mit Methoden und Instrumenten.
  6. Italien – eingeführt als Erweiterung des bereits bestehenden Gesetzes „Legge Stanca“ aus dem Jahr 2004.


🔄 Staaten, deren Umsetzung verzögert oder unvollständig ist:

  1. Tschechische Republik – Gesetz Ende 2023 verabschiedet, Wirksamkeit ab 28. 6. 2025.
  2. Slowakei – Gesetz umgesetzt, aber oft fehlen klare Anweisungen für Unternehmer.
  3. Ungarn, Rumänien, Bulgarien – ein rechtlicher Rahmen existiert, aber praktische Kontrollen und Unterstützung für Unternehmen sind erst in der Entwicklung.


❗ Hinweis:

Bisher verlangt kein Land die vollständige Einhaltung der EAA vor 2025, aber einige – wie Deutschland oder die Niederlande – haben bereits jetzt aktive Kontrollen und Anleitungen, da die Digitalisierung der staatlichen Verwaltung Hand in Hand mit der Barrierefreiheit ging.


Was bedeutet das?

Wenn Sie mit Ihrem E-Shop auch auf ausländische Märkte in der EU abzielen, ist es wichtig, diese Regeln nicht nur in der Tschechischen Republik einzuhalten. Ein E-Shop auf Deutsch, Niederländisch oder Schwedisch muss die lokalen Erwartungen an die Barrierefreiheit erfüllen – nicht nur formell, sondern auch real.


Quellen und Inspiration

  1. European Accessibility Act – EAA
  2. WCAG 2.1 – Web Content Accessibility Guidelines
  3. Přístupné-stránky.cz
  4. Methoden des Ministeriums für Industrie und Handel und der Digital- und Informationsagentur


Eine barrierefreie Website ist für alle da. Ob Sie einen digitalen Dienst, einen E-Shop oder eine mobile Anwendung erstellen, es ist an der Zeit, über Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht, sondern als Qualität nachzudenken. Denn Zugänglichkeit für jeden ist ein Standard, der Sinn macht.

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